Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung
eine Studie zur Konkurrenzfrage vor dem Hintergrund der internationalen Vereinheitlichung des Vertragsrechts
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English summary: The author deals with the question of whether the seller of defective goods can avoid a contract under the law of error or misrepresentation or whether he is limited to his rights under the law pertaining to sales. He bases his study on German law, but also covers recent international efforts to harmonize contract law, such as the CISG, the UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts and the Principles of European Contract Law. German description: Peter Huber durchdenkt ein altbekanntes, aber bisher nicht befriedigend gelostes Problem des burgerlichen Rechts vor dem Hintergrund moderner Reform- und Vereinheitlichungsbestrebungen neu: die Frage, ob der Kaufer einer mangelhaften Sache neben den Gewahrleistungsanspruchen auch auf die Irrtumsanfechtung zuruckgreifen darf. Im deutschen Recht nimmt man bisher ganz uberwiegend an, dass dem Kaufer nur die Sachmangelanspruche zur Verfugung stehen. In auslandischen Rechtsordnungen wird diese Frage dagegen anders behandelt. Bemerkenswert ist, dass weder im deutschen noch im auslandischen Recht Einigkeit uber die theoretischen Grundlagen der Ausschlusswirkung erzielt wurde.Aktualitat gewinnt die Frage dadurch, dass das Vertragsrecht sowohl international als auch national vor einem Wandel steht. Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Ansatze zur Vereinheitlichung des Vertragsrechts, z. B. im UN-Kaufrecht, in den UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts, in den Principles of European Contract Law und in der EG-Richtlinie uber den Verbrauchsguterkauf. In Deutschland ist die Diskussion uber die grosse Schuldrechtsreform in vollem Gang.Peter Huber arbeitet die Grundlagen des Konkurrenzverhaltnisses beider Rechtsinstitute heraus und wendet sie anschliessend auf die deutsche lex lata und die neuen Regelwerke, einschliesslich des Kommissionsentwurfs zur Schuldrechtsreform, an. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das entscheidende Kriterium zur Beantwortung der Konkurrenzfrage den neuen Regelwerken entnommen werden kann.